Sonntag, 21. Oktober 2012

E 410, Johannisbrotkernmehl

Füllstoff, Gelier- und Verdickungsmittel

In Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Backwaren, Obst- und Gemüsekonserven, Speiseeis, Milchmischgetränken

gilt als undenklich und ist in Säuglingsnahrung, Bio- und Allergikerprodukte zugelassen

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