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Sonntag, 21. Oktober 2012

Aromen

gelten nicht als Zusatzstoffe, sondern als Zutaten.

es sind meist komplexe Gemische von verschiedenen Aromastoffen.


E 471, Mono- und Diglyceride

von Speisefettsäuren.

Emulgator, Mehlbehandlungsmittel

Brot, Backwaren, Schnellkochreis, Sahneerzeugnissen, Konfitüre, Marmelade, Gelee, Schokoladenerzeugnisse, Wurstwaren

gilt als unbedenklich, kann pflanzlich oder tierischen Ursprung sein.

E 410, Johannisbrotkernmehl

Füllstoff, Gelier- und Verdickungsmittel

In Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Backwaren, Obst- und Gemüsekonserven, Speiseeis, Milchmischgetränken

gilt als undenklich und ist in Säuglingsnahrung, Bio- und Allergikerprodukte zugelassen

E 407, Carragen

Kohlenhydrat, ist für Säuglingsnahrung und Bio-Produkte zugelassen.

Verdickungs- und Geliermittel

In Süßigkeiten, Eiscreme, Pudding- und Dessertpulver, Trockenmilch- und Dickmilcherzeugnissen, wärmebehandelter Sahne

allergieauslösend, es wird von häufigem Verzehr abgeraten

E 415: Xanthan

Xanthan ist ein Kohlenhydrat, das von Bakterien gebildet wird. Es ist ein Ballaststoff und unbedenklich.

Füllstoff, Gelier- und Verdickungmittel

In Backwaren, Suppen, Soßen, Marmeladen, Obst- und Gemüsekonserven, Desserts, Milchmischgetränken, Sauergemüse, Fisch- und Fleischkonserven

E 202, Kaliumsorbat

Kaliumsalz der Sorbinsäure.

Konservierungsstoff

wird chemisch synthetisiert

In Trockenfrüchten, abgepacktem und geschnittenen Käse, Schmelzkäse, Margarine, abgepacktes Brot und Backwaren, Fleisch-, Fisch- und Meerestierersatzprodukten